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Reiseinformationen China

Bestimmungen rund um notwendige Reisedokumente, Visabestimmungen, Ein- und Weiterreise, Gesundheit und viele weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
 

China

Letzte Aktualisierung: 12.11.2024

Reisedokumente

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.

Für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder Passersatz wird in jedem Fall ein Visum benötigt.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild möglich.

Zusatzinformationen zur Gültigkeit:

Bei der visumfreien Einreise muss das Reisedokument mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein. Für Reisen mit Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:

Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Einreise auf dem Landweg:

Die Einreise auf dem Landweg von Nepal nach China ist aktuell nicht möglich.

Anmeldung:

Reisende müssen sich nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden bei ihrem zuständigen Public Security Bureau anmelden. In der Regel übernehmen Hotels diese Registrierung. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern beziehungsweise sich eigenständig anmelden, wenn sie eine andere Art von Unterkunft gebucht haben.

Identitätsprüfung:

Reisende müssen sich vor Ort jederzeit mit einem gültigen Reisedokument ausweisen können.

Fingerabdruckerfassung:

Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen an einigen Grenzübergängen ihre Fingerabdrücke erfassen. Dieses Verfahren soll sukzessive an allen Grenzübergängen eingeführt werden.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 15 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 15 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Die visumfreie Einreise gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.

Wichtiger Hinweis:

Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, müssen zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll. Bis voraussichtlich zum 31.12.2025 ist das Verfahren zur Fingerabdruckerfassung für Touristenvisa ausgesetzt.

Hinweis:

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.

Mitzuführende Dokumente:

  • Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis einer Unterkunft

Einreise auf dem Seeweg:

Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.

Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan:

Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als "Ausland" gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.

Reisen nach Tibet:

Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung ("Tibet Travel Permit") vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppen (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Genehmigung beträgt 5 bis 7 Arbeitstage. Es kann kurzfristig zu Beschränkungen bei Reisen nach oder in Tibet kommen.

Reisen nach Hainan:

Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Die Möglichkeit des visumfreien Transits gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

  • Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
  • Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Poliomyelitis
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Mpox:

Um die Ausbreitung von Mpox zu vermeiden, kommt es bei der Einreise gegebenenfalls zu Gesundheitskontrollen.Reisende, die aus Ländern mit bestätigten Mpox-Fällen kommen, die mit Mpox in Berührung gekommen sind oder entsprechende Symptome aufweisen, sollen sich bei der Einreise beim Zoll melden. Die Zollbeamten werden medizinische Maßnahmen ergreifen und Tests gemäß den vorgeschriebenen Verfahren durchführen. Diese Schutzmaßnahmen gelten seit dem 15. August 2024 für voraussichtlich sechs Monate.

Dengue-Fieber:

Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Chikungunya-Fieber

Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Dengue-Fieber
  • HFMK
  • Poliomyelitis

Allgemeine Bestimmungen

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Lassen Sie sich inspirieren!

Sie wissen noch nicht genau, wohin die Reise gehen soll und was Sie alles erleben möchten? Dann lassen Sie sich einfach noch ein wenig inspirieren!


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