Reiseinformationen Katar
Bestimmungen rund um notwendige Reisedokumente, Visabestimmungen, Ein- und Weiterreise, Gesundheit und viele weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
Katar
Letzte Aktualisierung: 13.11.2024
Reisedokumente
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Inhaber eines vorläufigen Reisepasses müssen vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige, die mit ihrem Kinderreisepass reisen, benötigen ein Visum für die Einreise nach Katar, das vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Staatsbürgern mit arabischen Migrationshintergrund wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft von Katar hinsichtlich eines Visums zu informieren. In der Vergangenheit wurde ihnen in Einzelfällen, ohne Angaben von Gründen, die Einreise verweigert.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Gemeinsames Visum für Katar und Oman:
Bei der Ankunft kann ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden, das für Aufenthalte in Katar und im Oman berechtigt ("Tourist Joint Visa for Qatar and Oman"). Dieses Visum ist für 30 Tage gültig. Es ermöglicht die mehrfache Einreise in beide Länder und kann gegen eine Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden.
Hinweis:
Reisende mit einem vorläufigen Reisepass müssen ein Visum vor der Reise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Transitvisabestimmungen
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
Reisende, die im Vorfeld einen Aufenthalt arrangieren, sog. "Stopover Paid by Carrier" (STPC) , können mit einem mindestens 3 Monate gültigen Reisepass den Flughafen verlassen.
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Dies gilt für die Einreise aus Infektionsgebieten.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ist verpflichtend eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Versicherung muss über eine vom katarischen Gesundheitsministerium anerkannte Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/hirs/insurancecompanies/Pages/default.aspx
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.