Reiseinformationen Nepal

Bestimmungen rund um notwendige Reisedokumente, Visabestimmungen, Ein- und Weiterreise, Gesundheit und viele weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.

Nepal

Letzte Aktualisierung: 14.05.2024

Reisedokumente

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:

Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Visabestimmungen

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.

Visaarten:

Visum ( Botschaft, Konsulat )

Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5 TageBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

Visum bei Ankunft

Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.

Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an den offiziellen Grenzstellen beantragt werden. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Hinweis:

Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort auf bis zu 150 Tage verlängert werden.

Mitzuführende Dokumente:

  • Visumantrag

Einreise auf dem Landweg:

An den Grenzposten können ebenfalls Visa ausgestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Visa vorab zu beantragen, da diese nicht garantiert ausgestellt werden.

Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt ?Visabestimmungen?).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:

  • Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
  • Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
  • Die Weiterreise erfolgt noch am selben Kalendertag

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

  • Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria:

Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.

Dengue-Fieber:

Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Chikungunya-Fieber

Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

  • Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.