Reiseinformationen Bhutan
Bestimmungen rund um notwendige Reisedokumente, Visabestimmungen, Ein- und Weiterreise, Gesundheit und viele weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
Bhutan
Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
Reisedokumente
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Das Visum kann nur über ein registriertes Reiseunternehmen Bhutans beantragt werden. Es muss vom bhutanischen Außenministerium genehmigt werden. Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem geplanten Ankunftstermin in Bhutan eingereicht werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere WochenBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://immi.gov.bt/home/
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem geplanten Ankunftstermin in Bhutan eingereicht werden. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer nach Eingang des vollständigen Antrags inklusive Bezahlung drei Tage.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3-15 TageBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Weitere Informationen:
Der maximal erlaubte Aufenthaltszeitraum mit einem Touristenvisum beträgt 90 Tage. Das Visum kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. Reisende müssen, unabhängig von der Reisedauer, eine sogenannte ?Sustainable Development Fee? pro Person und Tag entrichten. Die Kosten betragen derzeit 100 USD für Erwachsene sowie 50 USD für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, für jüngere Kinder fallen keine Gebühren an. Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Visa-Beantragung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Transitvisabestimmungen
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.