Explorer World of Travel

Pauschalreiserichtlinie

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Explorer World of Travel GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Explorer World of Travel GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Explorer World of Travel GmbH hat eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen mit:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Sächsische Str. 1, 10707 Berlin
Postfach 12 03 22, 10593 Berlin
Tel.: 030 78954770, schadenmeldung@drsf.reise
Sicherungsscheinnummer: 21102822022

Der Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

Explorer World of Travel GmbH
Hüttenstr. 17, 40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 994901
Fax: 0211 370630, info@explorer.de

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Richtlinie (EU) 2015/2302, in Form des nationalen Rechts, können Sie über die Internetseite aufrufen: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

Mit unserer Reiseausschreibung, unseren allgemeinen Informationen und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages, und zwar: