Basispaket - eingeschlossene Leistungen:
Standardversicherung: Eine Standardversicherung für Sachschäden am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug ist im Mietpreis eingeschlossen. Die maximale Deckungssumme der eingeschlossenen Haftpflichtversicherung beträgt 20 Mio. NZD. Der Selbstbehalt für den Mieter beträgt bis zu NZD 7.500,- pro Schadensfall auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen. Dazu zählen alle Kosten für Schäden am Fahrzeug und am Eigentum Dritter, Kosten infolge von Abschleppen/Fahrzeugbergung, Diebstahl, Feuer, Einbruch und Vandalismus. Außerdem zählt bei eigenem oder unklarem Verschulden des Mieters die Werkstattzeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, dazu. Der Mieter ist voll haftbar für Schäden am Dach, am Unterboden, an Windschutzscheibe und Reifen sowie bei Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over).
Die Fahrzeugregistrierung beinhaltet eine Versicherung für Personenschäden an Dritten. Der Mieter bzw. Insassen sind nicht versichert und es wird der Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen. Die Verwaltungskosten pro Versicherungsfall betragen NZD 75,-.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall. Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal mehrere Monate in Anspruch nehmen.
All Inclusive Paket
Zusätzlich zum Basispaket eingeschlossen…
*Der Selbstbehalt wird auf Null reduziert. Für Fahrzeugannahmen bis 31.03.25 gilt: Ausgenommen sind Schäden an der Markise (falls vorhanden).
Erweiterte Pannenhilfe (Extended Roadside Assistance; Preise lt. System):
Das Paket beinhaltet folgende Zusatzleistungen bei technischen Problemen:
Erweiterte Pannenhilfe Plus (Extended Roadside Assistance Plus (WAP); Preise lt. System):
Beinhaltet die erweiterte Pannenhilfe und zusätzlich Schäden an Reifen (max. 2) und ein Schaden an der Windschutzscheibe.
Reduzierung Selbstbehalt (The High Road Option):
Zahlbar vor Ort bei Fahrzeugannahme; Preise lt. System.
Der Selbstbehalt entfällt. Im All inclusive Paket ist diese Versicherung bereits enthalten. Ausgenommen sind Schäden am Dach, am Unterboden, an Windschutzscheibe, Reifen und bei Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over).
Alternativ über Dein Reisebüro buchbar:
Mietfahrzeug-Zusatzversicherung der Hanse Merkur mit Rückerstattung des Selbstbehalts nach Rückkehr
Im Mietpreis ist bereits eine Kasko-Versicherung integriert, bei der jedoch je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von bis zu NZD 7.500,- anfällt. Über unseren Versicherungspartner Hanse Merkur hast Du die Möglichkeit diesen Selbstbehalt bis zu einer Deckungssumme von max. EUR 7.500,- (pro Anmietung) auszuschließen. Im Falle eines Schadens werden die entstandenen Kosten bis max. zur Höhe der Selbstbeteiligung durch den Vermieter einbehalten. Nach Rückkehr nach Deutschland können diese bei der Hanse Merkur zur Erstattung eingereicht werden. Bitte beachte, dass vor Ort eine Kaution i.H.v. NZD 5.000,- bzw. NZD 7.500,- zu hinterlegen ist. Für weitere Informationen wende Dich bitte an Deinen Reiseberater.
Gültig ab 01.04.25 - Zusatzfahrer:
Zusätzliche Fahrer können gegen Aufpreis in den Mietvertrag eigetragen werden (zahlbar vor Ort, Preise lt. System).
Im All Inclusive Paket ist der Aufpreis für Zusatzfahrer bereits enthalten.
Bei Fahrzeugannahme bis 31.03.25 sind alle Fahrer bereits im Basispaket inklusive.
Road User Charge Recovery Fee:
Diese staatliche Gebühr wird bei Fahrzeugabgabe entsprechend der gefahrenen Kilometer berechnet und vor Ort gezahlt. Die Höhe der Gebühr kann sich im Laufe der Angebotszeit ändern.
Hitop 7,64 NZD pro 100 km
Voyager, Venturer, Venturer Plus, Discovery 7,64 NZD pro 100 km
Explorer, Frontier 8,04 NZD pro 100 km
Queenstown-Zuschlag:
Bei Annahme und/oder Abgabe in Queenstown wird vom Vermieter vor Ort ein Aufpreis in Höhe von NZD 250,- (ab 01.04.25 i.H.v. NZD 260,-) zzgl. zur eventuellen Einwegmiete erhoben.
Reinigungspaket (Cleaning Paket; Preis lt. System):
Das Fahrzeug muss bereits besenrein abgegeben werden.
Gas & Benzin Paket (Re-fuelling Pack; Preis lt. System):
Beinhaltet 1x Tankfüllung, 1x Auffüllen der Gasflasche und die Road User Charge Recovery Fee.
Zusatzausstattung (Preise lt. System):
* Im All Inclusive Paket bereits enthalten.
Fahrzeugausstattung (kann je nach Fahrzeug variieren):
Küchenausstattung: Teller, Schüsseln, Tassen, Gläser, Weingläser, Besteck, Flaschen-/Dosenöffner, Salatschüssel, Sieb, Töpfe, Pfannen, Kochutensilien, Schneidebrett, Vorratsbehälter, Wasserkocher/Teekessel, Toaster, Geschirrtuch, 1x Spülmittel, Spültuch/-bürste.
Wäscheausstattung: pro Person ein Kopfkissen mit Bezug, ein Laken, ein Handtuch und eine Bettdecke pro Bett.
Grundausstattung: Wäscheleine- und klammern, Kleiderbügel (wenn Schränke vorhanden), Kehrschaufel/Handfeger, Feuerlöscher, Eimer, Schlauch, Streichhölzer, Mülleimer/Müllbeutel und 1x Toilettenpapier in Fahrzeugen mit Toilette.
Ein Erste-Hilfe-Set ist im Fahrzeug vorhanden. Falls das Siegel geöffnet und das Set benutzt wird, wird es Eigentum des Mieters und es werden bei Fahrzeugabgabe 40,- NZD berechnet.
Britz hat jedes Fahrzeug mit einem Ortungsgerät/Telematik-System ausgestattet und behält sich das Recht vor, den Mieter auf Verstöße gegen die Mietbedingungen oder bei Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. Bei wiederholtem Nichtbeachten dieser Hinweise werden vom Vermieter NZD 300,- pro Fall in Rechnung gestellt.
Mietstationen:
Auckland, Christchurch und Queenstown.
Öffnungszeiten:
Täglich 08:00 - 16:00 Uhr
Am 25.12. sind die Stationen geschlossen.
Annahme/Abgabe an Feiertagen:
An folgenden Feiertagen wird vom Vermieter vor Ort ein Aufpreis erhoben (Preise lt. System): 28.10.24 / 15.11.24 nur Christchurch / 02.01.25 / 29.01.25 nur Auckland / 06.02.25 / 25.03.25 nur Queenstown / 18.04.25 / 21.04.25 / 02.06.25 / 20.06.25 / 27.10.25 / 14.11.25 nur Christchurch / 26.12.25 / 01.01.26 / 02.01.26 / 26.01.26 nur Auckland / 06.02.26 / 23.03.26 nur Queenstown
Verpflichtender Online Check In:
Vor Fahrzeugannahme muss ein Online Check-In durchgeführt werden (bei Fahrzeugannahme bis 31.03.25 mind. 14 Tage vorher, ab 01.04.25 mind. 21 Tage vorher). Mit den Reiseunterlagen erhältst du einen Fahrzeugvoucher, auf dem die Reservierungsnummer des Vermieters zu finden ist. Diese über folgenden Internetlink eingeben: https://sci.thlonline.com/.
Anhand Deiner Angaben wird dann der Mietvertrag erstellt und liegt bei Annahme bereits beim Vermieter vor, was die Wartezeiten vor Ort verkürzt.
THL Roadtrip App:
Bitte lade bereits vor Fahrzeugannahme die THL Roadtrip App herunter und nimm Dir die Zeit, die Erklärvideos zu Deinem Fahrzeug anzuschauen. Eventuelle Fragen rund um Dein Fahrzeug kannst Du selbstverständlich bei Fahrzeugannahme an der Mietstationen stellen. Jedoch verkürzt sich Zeit, die Du für die Übernahme einplanen musst erheblich, wenn Du Dich bereits vorab mit Deinem Fahrzeug vertraut gemacht hast.
Unterwegs bietet die THL Roadtrip App Hilfe bei Informationen zu Campingplätzen, Attraktionen, Tankstellen uvm.
Verfügbarkeit des Fahrzeugs:
BRITZ bestätigt lediglich eine Fahrzeugkategorie, keinen besonderen Fahrzeugtyp. Bei einzelnen Fahrzeugen kann es zu abweichenden Ausstattungsmerkmalen und Maßen kommen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein sollte.
Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten (z.B. erhöhte Benzinkosten), entfallen. Entscheidet sich der Mieter eine günstigere Fahrzeugkategorie anzunehmen, wird die Preisdifferenz nicht erstatte
Fahrzeugabgabe:
Alle Fahrzeuge müssen vollgetankt, mit voller Gasflasche, in sauberem Zustand und mit entleertem Toiletten-/Abwassertank abgegeben werden. Ansonsten werden Reinigungskosten sowie Kosten für das Auffüllen des Tanks und der Gasflasche berechnet. Dies schließt auch Reinigungskosten bei Rauchen im Fahrzeug mit ein. Bei nicht entleertem Toiletten-/Abwassertank fallen zusätzliche Kosten an.
Eine Außenreinigung des Fahrzeugs ist nur dann erforderlich, wenn es so stark verschmutzt ist, dass evtl. Schäden nicht begutachtet werden können.
Dem Mieter werden anfallende Kosten für unerlaubtes Parken, Geschwindigkeitsübertretungen bzw. andere Missachtungen der Verkehrsregeln sowie bei Fahrzeugrückgabe nicht gemeldete Beschädigungen am Eigentum Dritter in Rechnung gestellt. Pro Verkehrsverstoß berechnet Britz zudem Bearbeitungskosten von NZD 75,-.
Verspätete Annahme/vorzeitige Abgabe:
Bei verspäteter Annahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Fahrzeugs wird keine Erstattung gewährt.
Transfer:
Die An- und Abreise zu den Stationen erfolgt generell in Eigenregie.
Mindestalter / Führerschein:
21 Jahre
Fahrer müssen bei Anmietung einen für die gesamte Dauer der Anmietung gültigen nationalen Führerschein entweder zusammen mit einem internationalen Führerschein (ausgestellt im gleichen Land wie der nationale Führerschein) oder eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung des Führerscheins vorweisen. Ab 01.04.25 werden auch Digitale Führerscheine anerkannt.
Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt zwischen 5 und 14 Tagen. Während Hochsaisonzeiten kann sich die Mindestmietdauer ändern.
Einwegmieten:
Einwegmieten sind zwischen den Stationen möglich und müssen bei Reservierung angegeben werden.
Die Mindestmietdauer kann zwischen 7 und 14 Tagen variieren.
Aufpreise für Einwegmieten laut System.
Mehrmalige Anmietungen:
Mehrfachmieten können miteinander kombiniert werden, um einen günstigeren Preis für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Die Ermäßigung muss bei Buchung angefragt werden. Die Summe der Miettage muss mind. 21 betragen. Auch Anmietungen in Australien und Neuseeland der Anbieter Maui, Britz, Apollo, Cheapa Campa, Mighty und Hippie Camper können miteinander kombiniert werden. Details auf Anfrage.
Kaution & Kredit-/Debitkartenzahlungen:
Bei Fahrzeugannahme wird ein Abdruck der Kreditkarte unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung genommen. Eine Kredit- oder Debitkarte ist daher zwingend erforderlich. Aus Sicherheitsgründen muss der Mieter auch gleichzeitig der Karten-Besitzer sein. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß (vereinbarte(r) Zeit/Ort, ohne Schäden, in gereinigtem Zustand und mit vollem Tank/voller Gasflasche) zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden etwaige Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind bei Fahrzeugabgabe zu zahlen und richten sich nach der Höhe des Selbstbehalts im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung. Britz behält sich das Recht vor die Kosten für u.a. Fahrzeugreinigung, Verkehrsverstöße, Verlängerung der Mietdauer oder sonstige Zusatzleistungen und/oder Strafen der hinterlegten Kredit-/Debitkarte zu belasten.
Es wird ein nicht erstattbarer Aufpreis für sämtliche Kredit-/Debitkartenzahlungen in Höhe von 3,05 % (Visa oder MasterCard Kredit-/Debitkarten) bzw. 5,2 % (American Express Kreditkarten) berechnet. Andere Kredit-/Debitkarten werden nicht akzeptiert. Die Kredit- / Debitkarte muss bis mind. 90 Tage nach Fahrzeugabgabe gültig sein. Es ist darauf zu achten, dass das Konto bis zur Höhe des Selbstbehalts zur Begleichung etwaiger Kosten gedeckt sein muss.
Evtl. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.
Gebietsbeschränkungen:
Die Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten/geteerten Straßen gefahren werden. Ausnahmen sind gut erhaltene Wege mit einer Länge von weniger als 12 km zu ausgewiesenen Campingplätzen oder offizielle Zufahrtsstraßen zu Skigebieten.
Es gelten Fahrverbote für folgende Straßen/Strecken: Skippers Road (Queenstown), The Crown Range Road (Queenstown)/Cardrona Valley Road von Cardrona nach Arrow Junction, Ninety Mile Beach (Northland), Mt Aspiring Road in Wanaka hinter dem Abzweig nach Treble Cone, The Forgotten Highway (Hwy 43 zwischen Taumaranui und Stratford), Ball Hut Road (Mt. Cook) und nördlich von Colville und Waikawau Township (Coromandel Peninsula) und vom 01.06. – 31.10. für Zufahrtswege zu Ski-Gebieten.
BRITZ behält sich das Recht vor, Fahrten aufgrund von schlechten Wetter- und Straßenverhältnissen in bestimmten Gebieten oder aufgrund der Entfernung zu bestimmten Zielen in Relation zur Mietdauer zu untersagen. Bei Zweifeln bezüglich der Befahrbarkeit der Straßen, sollte der Mieter den Vermieter dringend telefonisch kontaktieren. Wird die Gebietsbeschränkung nicht eingehalten und eine Strecke, erlischt der Versicherungsschutz und es wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. NZD 300,- pro Vergehen fällig.
Versicherungsausschlussbedingungen:
In folgenden Fällen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden/Kosten, wenn u.a. ...
Ein Insassenschutz sowie ein Schutz bei Schäden am persönlichen Eigentum sind nicht enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.
Fährüberfahrt zwischen der Nord- und Südinsel:
Bei einer nötigen Fährüberfahrt empfiehlt Britz für das Fahrzeug eine Länge von 7,70 m unabhängig von der gebuchten Kategorie anzugeben, um Komplikationen im Falle eines Fahrzeugupgrades zu vermeiden.
Mautgebühren:
In Neuseeland gibt es wenige Mautstraßen. Die hinterlegte Kreditkarte wird bei Benutzung der Mautstraßen belastet zzgl. NZD 75,- Bearbeitungskosten.
Anschlüsse AUX, USB, Bluetooth:
Die Angaben zu Anschlüssen für AUX, USB und Bluetooth (falls vorhanden) verstehen sich als Richtlinie. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes mobile Gerät mit dem Fahrzeug verbunden werden kann. Bitte beachte, dass durch die Nutzung der Anschlüsse evtl. persönliche Daten im Fahrzeugcomputer gespeichert werden. Der Mieter ist vor Fahrzeugabgabe für die Löschung dieser Daten selbst verantwortlich.
Kindersitze:
Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre gesetzlich vorgeschrieben und werden darüber hinaus bis zu einer Körpergröße von 148cm empfohlen. Kinder bis zu 4 Jahren (max. 18 kg) müssen in einem entsprechenden Kinder-/Babysitz gesichert werden. Kinder zwischen 4 und 7 Jahren (15 – 36 kg) können in einem Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung sitzen. Es wird empfohlen, dass Kinder bis zu einem Alter von mind. 2 Jahren rückwärtsgerichtet fahren. Das Anbringen von Kinder-/Babysitzen oder Sitzerhöhungen auf dem Beifahrersitz oder auf rückwärtsgerichteten Autositzen ist in Neuseeland untersagt. Das Anbringen von europäischen Kindersitzen ist erlaubt, sofern sie die neuseeländischen Normen erfüllen; es wird jedoch empfohlen vor Ort einen Kindersitz zu mieten. Der Kindersitz muss vom Mieter selbst angebracht und im Voraus gebucht werden. Bitte dafür das Geburtsdatum, Gewicht und Größe des Kindes bei Buchung bzw. vor Reisebeginn angeben. Der Fahrzeugmieter ist für das korrekte Installieren der Baby-/Kindersitze im Fahrzeug und die Einhaltung der vor Ort gültigen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern verantwortlich.
Fahrzeug | Sitzerhöhung | Kinder-/Babysitz | Weitere Informationen |
Venturer | es können keine Kindersitze angebracht werden | ||
Discovery | 2 | 2 | Es können insgesamt 2 Kinder-/Babysitze oder 2 Sitzerhöhungen im hinteren Bereich angebracht werden. |
Technische Probleme:
Jegliche Probleme am/im Fahrzeug, einschließlich defekte Einrichtung, müssen unverzüglich bis spätestens 24h nach Auftreten des Problems an BRITZ gemeldet werden. Sollte dies versäumt werden, erlöschen jegliche Erstattungsansprüche.
Reparaturen bis zu einer Höhe von NZD 100,- können ohne Erlaubnis von Britz vorgenommen werden und werden bei Nichtverschulden des Mieters nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugabgabe zurückerstattet. Sollten die Reparaturkosten NZD 100,- übersteigen, so ist vorher das Einverständnis von Britz einzuholen. Sollte nach einem technischen Defekt kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, so beschränkt sich die Haftung von Britz auf die Rückerstattung der verbleibenden Miettage.
Allgemeine Beschränkungen:
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen BRITZ-Fahrzeugen.
Hunde können mit Genehmigung bei Buchung und gegen einen Aufpreis mitgenommen werden (Preis lt. System). Bei Begleithunden entfällt dieser Aufpreis.
Umbuchung:
… vor Reiseantritt:
Änderungen einer bereits bestehenden Buchung vor Annahme des Fahrzeugs können zu einer Neuberechnung des Mietpreises zum Tag der Änderung führen. Es wird die höhere Rate entweder zum Buchungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Änderung angewandt. Dies gilt für die Änderung der Fahrzeugkategorie, des Annahme-/Abgabedatums, der Annahme-/Abgabestation und bei Namensänderung sowie bei Sonderraten/Specials. Die Änderung der Fahrzeugkategorie wird als Stornierung betrachtet und es können Stornierungsgebühren anfallen. Dies gilt auch, wenn die gebuchte Rate eine Ermäßigung oder ein Special war. Sollte die Fahrzeugmiete innerhalb von 14 Tagen vor Annahme des Fahrzeuges verkürzt werden, wird keine Erstattung gewährt. Sollte die Annahme-/ Abgabestation geändert werden, werden anfallende Rückführungskosten in Rechnung gestellt.
… nach Reiseantritt:
Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Genehmigung von BRITZ und je nach Verfügbarkeit möglich. Der Aufpreis entspricht dem vor Ort gültigen Tagespreis und wird per Kredit-/Debitkarte bezahlt. Die Kredit- /Debitkartennummer muss telefonisch bei Bestätigung der Verlängerung angegeben werden. Sollte die Mietdauer eigenmächtig ohne Genehmigung von BRITZ verlängert werden, entstehen zusätzlich zum Tagesmietpreis weitere Kosten. Auch die Änderung der Abgabestation ist nur mit Genehmigung von BRITZ möglich. Es werden Kosten von bis zu NZD 750,- in Rechnung gestellt. Evtl. Aufpreise für Einwegmieten sind nach Reiseantritt nicht erstattbar.
Stornierungsbedingungen:
Bitte beachten:
Auf alle vor Ort zu zahlenden Kosten (z.B. Einwegmieten, Zusatzausstattung etc.) fallen ortsübliche Steuern & Gebühren an.
Bei den hier aufgeführten Bestimmungen handelt es sich um einen Auszug der Bestimmungen des Vermieters. Für Vollständigkeit kann nicht gehaftet werden. Bitte beachte die ausführlichen Vertragsunterlagen des Vermieters bei der Übernahme des Fahrzeugs. Alle Fahrzeugvermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der einzelnen Fahrzeuganbieter zum Zeitpunkt der Buchung. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Fahrzeuganbieter zur Folge haben, behält sich der einzelne Fahrzeuganbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.
Unternehmenssitz: Explorer World of Travel GmbH, Hüttenstraße 17, 40215 Düsseldorf