Versicherungs- und Mietbedingungen Britz Australien

Versicherungs- und Mietbedingungen Britz Australien

Basispaket 2WD Fahrzeuge - eingeschlossene Leistungen:

  • Unbegrenzte Kilometer,
  • Standardversicherung (Selbstbehalt pro Schadensfall bis zu AUD 5.000,- für Kat. HiTop & Voyager bzw.  AUD 7.500,- für alle weiteren Kategorien),

GST-Steuer,

  • Aufpreis für zusätzliche Fahrer (gültig bis 31.03.25),
  • Küchenausstattung,
  • persönliche Ausstattung (Bettzeug und Handtücher),
  • kostenloser telefonischer 24h-Notfallservice.

 

Basispaket 4WD Fahrzeuge - eingeschlossene Leistungen:

  • 300 Kilometer pro Tag*,
  • Standardversicherung (Selbstbehalt pro Schadensfall bis zu AUD 8.000,-),

GST-Steuer,

  • Aufpreis für zusätzliche Fahrer (gültig bis 31.03.25),
  • Küchenausstattung,
  • persönliche Ausstattung (Bettzeug und Handtücher),
  • kostenloser telefonischer 24h-Notfallservice.
  • kostenloser telefonischer 24h-Notfallservice.

* Bei Reservierung oder Fahrzeugannahme können 500 km-Pakete gebucht werden (Preise lt. System). Ungenutzte Kilometer werden nicht erstattet.
Zusätzliche Kilometer werden mit AUD 0,55 berechnet und sind zahlbar vor Ort (zzgl. Steuern und Gebühren).

Standardversicherung: Eine Standardversicherung für Sachschäden am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug ist im Mietpreis eingeschlossen. Die maximale Deckungssumme der eingeschlossenen Haftpflichtversicherung beträgt 20 Mio. AUD. Der Selbstbehalt für den Mieter beträgt bis zu AUD 8.000,- pro Schadensfall auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen. Dazu zählen alle Kosten für Schäden am Fahrzeug und am Eigentum Dritter, Kosten infolge von Abschleppen/Fahrzeugbergung, Diebstahl, Feuer, Einbruch und Vandalismus. Außerdem zählt bei eigenem Verschulden des Mieters, die Werkstattzeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, dazu. Der Mieter ist voll haftbar für Schäden am Dach, am Unterboden, an Windschutzscheibe und Reifen sowie bei Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over). Die Fahrzeugregistrierung beinhaltet eine Versicherung für Personenschäden an Dritten. Der Mieter bzw. Insassen sind nicht versichert und es wird der Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen. Die zusätzlichen Verwaltungskosten pro Versicherungsfall betragen AUD 75,-.
In Australien besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und es wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe fällig. Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Preisberechnung: 
Die Tage der Annahme und Abgabe gelten jeweils als ein Miettag, unabhängig von der Uhrzeit der Annahme/Abgabe.

Zusatzversicherungen & Pakete

All Inclusive Paket

Für 2WD Fahrzeuge:
Zusätzlich zum Basispaket eingeschlossen…

  • Zusatzversicherung The High Road-Option (Null Selbstbehalt)*,
  • Versicherung bei Schäden an Reifen und Windschutzscheibe,
  • Versicherung bei Unfallschäden an Dach und Unterboden,
  • Versicherung bei Schäden infolge eines Single Vehicle Rollovers**,
  • Campingtisch und 1 Campingstuhl pro Person,
  • Kindersitz (auf Anfrage),
  • Chemikalien für die Toilette (3 Einheiten),
  • Ventilator/Heizgerät.

 

Ab 01.04.25 zusätzlich:

  • Aufpreis für zusätzliche Fahrer,
  • Austausch von Bettwäsche/Handtüchern alle 7 Tage (nach Voranmeldung an einer Britz Mietstation).

 

*Der Selbstbehalt wird auf Null reduziert. Für Fahrzeugannahmen bis 31.03.25 gilt: Ausgenommen sind Schäden an der Markise (falls vorhanden).

**Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over) sind von der Versicherung abgedeckt.

Für 4WD Fahrzeuge:
Zusätzlich zum Basispaket eingeschlossen…

  • Zusatzversicherung The High Road-Option (Reduzierter Selbstbehalt von bis zu AUD 500,- pro Schadensfall)*,
  • Campingtisch und 1 Campingstuhl pro Person,
  • Ventilator/Heizgerät.

 

Ab 01.04.25 zusätzlich:

  • Aufpreis für zusätzliche Fahrer,
  • Austausch von Bettwäsche/Handtüchern alle 7 Tage (nach Voranmeldung an einer Britz Mietstation).

 

*Der Selbstbehalt für Allrad Fahrzeuge wird auf AUD 500,- reduziert.
Ausgenommen sind Schäden am Dach, an den Reifen, an der Windschutzscheibe, am Unterboden und an der Markise sowie Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over).

Zusätzliche Allrad-Deckung (4WD Additional Cover):
Diese Zusatzversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn das All Inclusive Paket oder die High Road-Option (Reduzierung Selbstbehalt) gebucht wurde. Die 4WD Additional Cover ist nur für Mieten mit Allrad-Campern möglich und beinhaltet unbegrenzte Kilometer sowie eine Zusatzversicherung ohne Selbstbehalt.
Außerdem deckt die 4WD Additional Cover Unfallschäden am Dach und Unterboden, mehrfach Schäden an Reifen und Windschutzscheibe, Markisenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten aus Fahrtgebieten, für die vorab eine Fahrgenehmigung durch Britz erteilt wurde, sowie Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over) ab.
Ausgenommen ist das Abschleppen von festgefahrenen/steckengebliebenen Fahrzeugen.

Erweiterte Pannenhilfe (Extended Roadside Assistance; Preise lt. System):
Das Paket beinhaltet folgende Zusatzleistungen bei technischen Problemen:

  • Lieferung von Benzin (max. 20 Liter) im Notfall
  • Öffnung des Fahrzeugs falls der Schlüssel im Fahrzeuginnenraum eingeschlossen ist
  • Pannenhilfe bei leerer Batterie
  • Austausch von platten Reifen (durch Ersatzreifen im Fahrzeug)
  • Anfahrtskosten des Pannenservice i.H.v. bis zu AUD 150,-.

 

Erweiterte Pannenhilfe Plus (Extended Roadside Assistance Plus (WAP); Preise lt. System):
Beinhaltet die erweiterte Pannenhilfe und zusätzlich Schäden an Reifen (max. 2) und ein Schaden an der Windschutzscheibe.

Reduzierung Selbstbehalt (The High Road-Option):
Zahlbar vor Ort bei Fahrzeugannahme; Preise lt. System.
Der Selbstbehalt entfällt für alle 2WD Fahrzeuge bzw. wird auf AUD 500,- reduziert für alle 4WD Fahrzeuge.
Ausgenommen sind Schäden am Dach, am Unterboden, an Windschutzscheibe, Reifen und bei Schäden infolge eines Unfalls mit Überschlagen, an dem kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist (single vehicle roll-over).
Im All Inclusive Paket ist diese Versicherung bereits enthalten.

Alternativ über Dein Reisebüro buchbar:
Mietfahrzeug-Zusatzversicherung der Hanse Merkur mit Rückerstattung des Selbstbehalts nach Rückkehr
Im Mietpreis ist bereits eine Kasko-Versicherung integriert, bei der jedoch je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von bis zu AUD 8.000,- anfällt. Über unseren Versicherungspartner Hanse Merkur hast Du die Möglichkeit diesen Selbstbehalt bis zu einer Deckungssumme von max. EUR 7.500,- (pro Anmietung) auszuschließen. Im Falle eines Schadens werden die entstandenen Kosten bis max. zur Höhe der Selbstbeteiligung durch den Vermieter einbehalten. Nach Rückkehr nach Deutschland können diese bei der Hanse Merkur zur Erstattung eingereicht werden. Bitte beachte, dass vor Ort eine Kaution i.H.v. bis zu AUD 8.000,- zu hinterlegen ist.
Für weitere Informationen wende Dich bitte an Deinen Reiseberater.

Zusatzkosten

Gültig ab 01.04.25 - Zusatzfahrer:
Zusätzliche Fahrer können gegen Aufpreis in den Mietvertrag eigetragen werden (zahlbar vor Ort, Preise lt. System).
Im All Inclusive Paket ist der Aufpreis für Zusatzfahrer bereits enthalten.
Bei Fahrzeugannahme bis 31.03.25 sind alle Fahrer bereits im Basispaket inklusive.

Broome-Zuschlag:
Bei Anmietung und/oder Abgabe des Fahrzeugs in Broome wird vom Vermieter vor Ort einmalig ein Aufpreis in Höhe von AUD 835,- (ab 01.04.25 AUD 875,-) zzgl. zur eventuellen Einwegmiete erhoben.

Hobart-Zuschlag:
Bei Anmietung des Fahrzeugs in Hobart wird vom Vermieter vor Ort einmalig ein Aufpreis in Höhe von AUD 115,- (ab 01.04.25 AUD 120,-) zzgl. zur eventuellen Einwegmiete erhoben.

Reinigungspaket (Cleaning Pack; Preis lt. System):

  • Fahrzeugreinigung (Fahrzeug, Wohnraum, Bad)
  • Toiletten und Abwasser Reinigungsservice (wird nur an den Stationen in Brisbane, Cairns, Melbourne, Perth und Sydney angeboten).

Das Fahrzeug muss bereits besenrein abgegeben werden.

Gas & Benzin Paket (Re-fuelling Pack; Preis lt. System):
Beinhaltet 1x Tankfüllung und 1x Auffüllen der Gasflasche

Anmietung/Abgabe an bestimmten Feiertagen:
Bei Anmietung oder Abgabe des Fahrzeugs an folgenden Feiertagen wird vom Vermieter ein Aufpreis erhoben (Preise lt. System):
Alle Stationen:                                                26.12.24 / 21.04.25 / 25.04.25 / 26.12.25
Bei Annahme/Abgabe in Adelaide:          07.10.24 / 10.03.25 / 09.06.25 / 06.10.25 / 09.03.26
Bei Annahme/Abgabe in Alice Springs:  05.08.24 / 05.05.25 / 09.06.25 / 04.08.25
Bei Annahme/Abgabe in Brisbane:          14.08.24 / 07.10.24 / 05.05.25 / 13.08.25 / 06.10.25
Bei Annahme/Abgabe in Broome:           23.09.24 / 03.03.25 / 02.06.25 / 29.09.25 / 02.03.26
Bei Annahme/Abgabe in Cairns:               07.10.24 / 05.05.25 / 06.10.25
Bei Annahme/Abgabe in Darwin:             26.07.24 / 05.08.24 / 05.05.25 / 09.06.25 / 04.08.25
Bei Annahme/Abgabe in Hobart:              24.10.24 / 03.03.25 / 10.03.25 / 09.06.25 / 09.02.26 / 09.03.26
Bei Annahme/Abgabe in Melbourne:     05.11.24 / 10.03.25 / 09.06.25 / 04.11.25 / 09.03.26
Bei Annahme/Abgabe in Perth:                23.09.24 / 03.03.25 / 02.06.25 / 29.09.25 / 02.03.26
Bei Annahme/Abgabe in Sydney:             07.10.24 / 09.06.25 / 06.10.25

Zusatzausstattung (Preise lt. System):

  • Aufpreis für zusätzliche Fahrer*
  • Picknicktisch*
  • Picknickstuhl*
  • Baby-/Kindersitz *
  • Heizgerät/Ventilator*
  • Kühlbox
  • Tragebare Solarpanele für Allradfahrzeuge; verfügbar ab/bis Alice Springs, Broome, Darwin oder Perth
  • Satellitentelefon (Gesprächskosten nicht inklusive)
  • Pre-Purchase Gas Option (pro Fahrzeug)
    Die Gasflasche, welche zum Kochen allgemein und zum Erhitzen des Wassers benutzt wird, kann bei Fahrzeugrückgabe leer zurückgegeben werden.

* Im All Inclusive Paket bereits enthalten.

Ausstattung

Fahrzeugausstattung (kann je nach Fahrzeug variieren):
Küchenausstattung: Teller, Schüsseln, Tassen, Gläser, Besteck, Flaschen-/Dosenöffner, Salatschüssel, Sieb, Töpfe, Pfannen, Kochutensilien, Schneidebrett, Vorratsbehälter, Wasserkocher/Teekessel, Toaster, Geschirrtuch, 1x Spülmittel, Spültuch/-bürste.

Wäscheausstattung: pro Person ein Kopfkissen mit Bezug, ein Laken, ein Handtuch und eine Bettdecke pro Bett (2WD) bzw. Schlafsäcke (4WD).

Grundausstattung:  Wäscheleine- und klammern, Kleiderbügel (wenn Schränke vorhanden), Kehrschaufel/Handfeger, Besen, Feuerlöscher, Eimer, Schlauch, Streichhölzer, Müllbeutel sowie 1x Toilettenpapier in Fahrzeugen mit Toilette.

Ein Erste-Hilfe-Set ist im Fahrzeug vorhanden. Falls das Siegel geöffnet und das Set benutzt wird, wird es Eigentum des Mieters und es werden bei Fahrzeugabgabe AUD 42,- berechnet.

Zusätzlich bei 4WD Fahrzeugen: Picknicktisch & -stühle, Outback-Safety-Kit mit Notfunkgerät (EPIRB), Abschleppseil und Klappspaten im Fahrzeug.

Britz hat jedes Fahrzeug mit einem Ortungsgerät/Telematik-System ausgestattet und behält sich das Recht vor, den Mieter auf Verstöße gegen die Mietbedingungen, Gebietsbeschränkungen oder bei Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. Bei wiederholtem Nichtbeachten dieser Hinweise werden vom Vermieter AUD 300,- pro Fall in Rechnung gestellt.

Fahrzeugannahme/-abgabe

Mietstationen:
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome, Cairns, Darwin, Hobart (nur 2WD), Melbourne, Perth, Sydney (nur 2WD).

Öffnungszeiten:

Brisbane, Hobart, Melbourne, Perth, Sydney: Täglich 9:00 - 15:30 Uhr

Cairns: 01.04. – 30.09.: täglich 9:00 – 15:30 Uhr // 01.10. – 31.03.: Mo.-Sa. 9:00 – 15:30 Uhr

Adelaide: 01.05. – 31.08.: Mo.-Sa. 9:00 – 15:30 Uhr // 01.09. – 30.04.: täglich 9:00 – 15:30 Uhr

Alice Springs, Broome, Darwin: 01.04. – 30.11.: täglich 9:00 – 15:30 Uhr // 01.12. – 31.03. geschlossen

Feiertage (alle Stationen geschlossen): 25.12.24 / 01.01.25 / 27.01.25 / 18.04.25 / 25.12.25 / 01.01.26 / 26.01.26

Das Fahrzeug sollte bis spätestens 15:00 Uhr abgeholt bzw. zurückgebracht werden.

Verpflichtender Online Check In:
Ein Online Check-In für die Fahrzeugübernahme ist zwingend erforderlich (bei Fahrzeugannahme bis 31.03.25 mind. 14 Tage vorher, ab 01.04.25 mind. 21 Tage vorher). Mit den Reiseunterlagen erhältst Du einen Fahrzeugvoucher auf dem Du die Reservierungs-Nummer des Vermieters findest. Bitte gib diese über folgenden Internetlink ein: https://sci.thlonline.com/
Anhand Deiner Angaben wird dann der Mietvertrag erstellt und liegt bei Annahme bereits beim Vermieter vor, was die Wartezeiten vor Ort verkürzt.

THL Roadtrip App:
Bitte lade bereits vor Fahrzeugannahme die THL Roadtrip App herunter und nimm Dir die Zeit, die Erklärvideos zu Deinem Fahrzeug anzuschauen. Eventuelle Fragen rund um Dein Fahrzeug kannst Du selbstverständlich bei Fahrzeugannahme an der Mietstationen stellen. Jedoch verkürzt sich Zeit, die Du für die Übernahme einplanen musst erheblich, wenn Du Dich bereits vorab mit Deinem Fahrzeug vertraut gemacht hast.
Unterwegs bietet die THL Roadtrip App Hilfe bei Informationen zu Campingplätzen, Attraktionen, Tankstellen uvm.

Verfügbarkeit des Fahrzeugs:
BRITZ bestätigt lediglich eine Fahrzeugkategorie, keinen besonderen Fahrzeugtyp.
BRITZ behält sich das Recht vor, ein anderes gleich- oder höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen, wenn die gebuchte Kategorie aus unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein sollte.
Jegliche Erstattungsansprüche, die aus der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs entstehen könnten (z.B. erhöhte Benzinkosten), entfallen. Entscheidet sich der Mieter eine günstigere Fahrzeugkategorie anzunehmen, wird die Preisdifferenz nicht erstattet.

Fahrzeugabgabe:
Alle Fahrzeuge müssen vollgetankt, mit voller Gasflasche, in sauberem Zustand und mit entleertem Toiletten-/Abwassertank abgegeben werden. Ansonsten werden Reinigungskosten sowie Kosten für das Auffüllen des Tanks und der Gasflasche berechnet. Dies schließt auch Reinigungskosten bei Rauchen im Fahrzeug mit ein. Bei nicht entleertem Toiletten-/Abwassertank fallen zusätzliche Kosten an. 
Eine Außenreinigung des Fahrzeugs ist nur dann erforderlich, wenn es so stark verschmutzt ist, dass evtl. Schäden nicht begutachtet werden können.  
Dem Mieter werden anfallende Kosten für unerlaubtes Parken, Wildcampen, Geschwindigkeitsübertretungen, Mautkosten und andere Missachtungen der Verkehrsregeln sowie bei Fahrzeugrückgabe nicht gemeldete Beschädigungen am Eigentum Dritter in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten pro Vergehen betragen AUD 75.-.

Verspätete Annahme/vorzeitige Abgabe:
Bei verspäteter Annahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Fahrzeugs wird keine Erstattung gewährt.

Transfer:
Die An- und Abreise zu den Stationen erfolgt generell in Eigenregie. 

Bestimmungen

Mindestalter / Führerschein: 
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Der Fahrer muss bei Anmietung einen gültigen nationalen Führerschein entweder zusammen mit einem internationalen Führerschein (ausgestellt im gleichen Land wie der nationale Führerschein) oder eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung des Führerscheins vorweisen. Für Fahrten im Northern Territory ist zwingend ein internationaler Führerschein notwendig. Eine beglaubigte, englischsprachige Übersetzung reicht nicht aus. Ab 01.04.25 werden auch Digitale Führerscheine anerkannt.

Mindestmietdauer:
Mind. 5 Tage.
Für Mieten die die Daten 26.12.24 – 07.01.25 beinhalten beträgt die Mindestmietdauer 10 Tage. Für Mieten die die Daten 28.12.25 - 05.01.26 beinhalten beträgt die Mindestmietdauer 10 Tage.
Bei Fahrzeugannahme in Sydney während des Bathurst-Motorrennens (Anfang Oktober), in Melbourne während des Phillip-Island-Motorradrennens (Zeitraum auf Anfrage) und in Brisbane während Splendid In The Grass Music Festival beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage.
Während Hochsaisonzeiten, an Feiertagen und während besonderer Events kann sich die Mindestmietdauer ändern.

Einwegmieten:
Einwegmieten sind zwischen allen Stationen möglich und müssen bei Reservierung angegeben werden. Für Einwegmieten gelten gesonderte Bedingungen. Je nach Distanz beträgt die Mindestmietdauer zwischen 7 und 30 Tagen. Aufpreise für Einwegmieten laut System. 
Bei mehrmaligen Anmietungen wird die Einwegmiete pro Anmietung berechnet.

Mehrmalige Anmietungen: 
Mehrfachmieten können miteinander kombiniert werden, um einen günstigeren Preis für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Die Ermäßigung muss bei Buchung angefragt werden. Die Summe der Miettage muss mind. 21 betragen. Auch Anmietungen in Australien und Neuseeland der Anbieter Maui, Britz, Apollo, Cheapa Campa, Mighty und Hippie Camper können miteinander kombiniert werden. Details auf Anfrage.

Kaution und Kredit-/Debitkartenzahlungen:
Die Höhe der Kaution richtet sich nach der abgeschlossenen Versicherung:
Bei Buchung des Basispakets: AUD 5.000,- (Kat. Hitop, Voyager); AUD 7.500,- (alle weiteren 2WD-Fahrzeuge) / AUD 8.000,- (4WD-Fahrzeuge)*
Bei Buchung des All Inclusive Pakets bzw. bei Abschluss der High Road-Option - 2WD Fahrzeug: Der Mieter muss bei Anmietung eine gültige Kreditkarte vorlegen, es erfolgt keine Abbuchung.
Bei Buchung des All Inclusive Pakets bzw. bei Abschluss der High Road-Option - 4WD Fahrzeug: AUD 500,-* / bei Buchung der zusätzlichen Allraddeckung (4WD Additional Cover): Der Mieter muss bei Anmietung eine gültige Kreditkarte vorlegen, es erfolgt keine Abbuchung.

Die Kaution ist per Kredit-/Debitkarte zu hinterlegen. Aus Sicherheitsgründen muss der Mieter auch gleichzeitig der Kreditkarten-Besitzer sein. Der Inhaber der Kredit-/Debitkarte muss persönlich anwesend sein und unterschreiben, er ist für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich. Akzeptiert werden Visa (Kredit- oder Debitkarte), MasterCard (Kredit- oder Debitkarte) und American Express (Kreditkarte).
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe (vereinbarte(r) Zeit/Ort, ohne Schäden, in gereinigtem Zustand, mit entleertem Abwasser-/Toilettentank und mit vollem Tank/voller Gasflasche) erstattet Britz die Kaution innerhalb von 14 Werktagen. Evtl. Verluste durch Währungsschwankungen und Bankkosten für Auslandstransaktionen werden nicht erstattet.
Auf Kredit-/Debitkartenzahlungen vor Ort fallen zusätzlich Verwaltungskosten in Höhe von 1,21% (Visa und Master Debit- & Kreditkarten) und 2,6% (American Express) an. Andere Kredit-/Debitkarten und Prepaid-Kreditkarten sowie Barzahlungen werden nicht akzeptiert. 
* Der Betrag der Kaution wird vom Konto abgebucht. Es ist darauf zu achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist.

Gebietsbeschränkungen:

Fahrzeuge mit Zweiradgetriebe dürfen nur auf gepflasterten/geteerten Straßen gefahren werden. Ausnahmen sind gut erhaltene und offizielle Wege mit einer Länge von weniger als 12km zu ausgewiesenen Campingplätzen.

Auf folgenden Strecken dürfen 2WD-Fahrzeuge nur mit schriftlicher Genehmigung vom Vermieter gefahren werden:
Überfahrt auf jegliche Inseln (z.B. Tasmanien, Kangaroo Island, North Stradbroke Island, Magnetic Island), nördlich von Laura/Cooktown.

Auf folgenden Strecken dürfen 2WD-Fahrzeuge -Fahrzeuge generell nicht gefahren werden:
Old Gunbarrel Hwy, Great Central Road, Fraser Island, Moreton Island, Old Telegraph Track Section auf der Straße nach Cape York, Canning Stock Route, Nanutarra Road (ungepflasterte Abkürzungen nach Tom Price), Karijini National Park (ungepflasterte Straßen), Lost City in Litchfield Park, Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Ghan Heritage Road (von Titjikala nach Finke), Gunlom Area, Gubara, Shady Camp, Old Jim Jim Road, Jim Jim Falls, Twin Falls, Mereenie Loop Road (ungepflasterte Bereiche), Ernst Giles Road, Old South Road.

Reisen nach Cape York mit 2WD-Fahrzeugen sind generell nicht erlaubt. Zufahrtsstraßen zu Skigebieten dürfen vom 01.06. – 30.09. nicht befahren werden.

Allradfahrzeuge dürfen auch auf staatlich anerkannten unbefestigten Straßen gefahren werden.

Auf folgenden Strecken dürfen Allradfahrzeuge nur mit schriftlicher Genehmigung vom Vermieter gefahren werden: 
alle Inseln inklusive Tasmanien, Simpson Desert, Gunbarrel Highway, Tanami Track, Savannah Way von Normanton nach Borroloola, Sandover Highway, Burke Development Road von Chillagoe nach Normanton, Cape York (nördlich von Laura/Cooktown), Bloomfield track, Oodnadatta Track, Strzelecki Track, Birdsville Track, Bungle Bungles, Gibb River Road, Kalumburu Road, Mitchell Falls/ Plateau, Arnhem Land, Larapinta Road zwischen Hermannsburg und Petermann, Plenty Highway, Finke Road zwischen Alice Springs und Oodnadatta, Chambers Pillar.

Bei Fahrten in diese Gebiete wird dringend die Mitnahme eines Satellitentelefons empfohlen.

Auf folgenden Strecken dürfen Britz-Fahrzeuge generell nicht gefahren werden: 
alle Strände, Fraser Island, Moreton Island, Old Telegraph Track Section auf der Straße nach Cape York, CREB Track, Cape York zwischen 1 Dezember- 31 Mai, Ghan Heritage Road (von Titjikala nach Finke), Starcke Track, Fenchman Track, Old Gunbarrel Highway, Canning Stock Route, Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Central Arnhem Road (hinter Beswick), Southern Lost City (Limmen National Park), Old South Road von Maryvale nach Finke.

Allgemein:
Bei Zuwiderhandlungen erlischt der Versicherungsschutz und der Vermieter berechnet für jeden Verstoß AUD 300,-.
Britz rät aus Sicherheitsgründen generell davon ab in der Zeit vom 20.12. – 31.03. das Top End zu befahren.
Britz behält sich das Recht vor, Fahrten aufgrund von schlechten Wetter- und Straßenverhältnissen in bestimmten Gebieten oder aufgrund der Entfernung zu bestimmten Zielen in Relation zur Mietdauer zu untersagen. Bei Zweifeln bezüglich der Befahrbarkeit der Straßen, sollte der Mieter den Vermieter dringend telefonisch kontaktieren.

Versicherungsausschlussbedingungen:
In folgenden Fällen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden/Kosten, wenn u.a. ...

  • … gegen die Mietbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde.
  • … das Fahrzeug am Unterboden und/oder Dach beschädigt wurde.
    Ausnahme: bei Buchung des All Inclusive Paketes bzw. zusätzlichen Allrad-Deckung sind Unfallschäden am Dach und Unterboden abgedeckt.
  • … die Reifen und/oder die Windschutzscheibe beschädigt wurden.
    Ausnahme: bei Buchung des All Inclusive Pakets bzw. zusätzlichen Allrad-Deckung sind Schäden an Reifen und Windschutzscheibe abgedeckt. Bei Buchung der Erweiterten Pannenhilfe Plus sind Schäden an Reifen (max. 2) und ein Schaden an der Windschutzscheibe abgedeckt.
  • ... sich das Fahrzeug überschlug, ohne dass ein anderer Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt war (single vehicle roll-over).
    Ausnahme: bei Buchung des All Inclusive Pakets bzw. zusätzlichen Allrad-Deckung sind Schäden infolge eines Single Vehicle Roll-overs abgedeckt.
  • … das Fahrzeug bei Fahrten durch Wasser, z.B. Flüsse, Bäche, überflutete Gebiete oder entlang des Strandes, beschädigt wurde oder steckenbleibt und wenn Schäden durch Kontakt mit Wasser/Salzwasser entstanden sind.
  • ...persönliche Gegenstände beschädigt/gestohlen wurden bzw. verloren gingen (zusätzlicher Versicherungsschutz wird empfohlen).
  • … sich Schäden am Fahrzeug auf Fahrlässigkeit, Vorsatz, Mutwilligkeit (z.B. durch Sitzen/Stehen auf der Motorhaube oder auf dem Dach) oder eine unbesonnene Fahrweise (einschließl. Geschwindigkeitsübertretungen) zurückführen lassen.
  • ... das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol/Medikamenten gefahren wurde.
  • … das Fahrzeug mit falschem bzw. verunreinigtem Benzin betankt wurde.
  • … das Fahrzeug festgefahren/eingeklemmt wurde und/oder aus schlammigen Gebieten gezogen/abgeschleppt werden muss.
  • ... der Fahrzeugschlüssel verloren ging, gestohlen wurde oder im Fahrzeuginnenraum eingeschlossen wurde.
  • … das Fahrzeug mit mehr als der zulässigen Personenzahl gefahren wurde.
  • … das Fahrzeug von einem nicht im Mietvertrag registrierten Fahrer, einem Fahrer mit ungültigem Führerschein bzw. mit einem Führerschein auf Probe gefahren wurde.
  • … Einrichtungsgegenstände oder Zusatzausstattungen verloren gingen oder gestohlen wurden.
  • … das empfohlene Maximalgewicht lt. Handbuch überschritten und das Fahrzeug zum Transport von für die Urlaubsreise ungeeigneten Gütern verwendet wurde.
  • … Schäden, die durch Haustiere des Mieters entstanden sind.

Ein Insassenschutz sowie ein Schutz bei Schäden am persönlichen Eigentum sind nicht enthalten. Der Abschluss eines persönlichen Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.

Sonstiges

Anschlüsse AUX, USB, Bluetooth:
Die Angaben zu Anschlüssen für AUX, USB und Bluetooth (falls vorhanden) verstehen sich als Richtlinie. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes mobile Gerät mit dem Fahrzeug verbunden werden kann. Bitte beachte, dass durch die Nutzung der Anschlüsse evtl. persönliche Daten im Fahrzeugcomputer gespeichert werden. Der Mieter ist vor Fahrzeugabgabe für die Löschung dieser Daten selbst verantwortlich.

Kindersitze:
Für Kinder unter 7 Jahren und bis zu einer Größe von 145 cm ist ein Kindersitz vorgeschrieben. Kinder bis zu 6 Monaten (oder max. 9 kg) müssen in einem nach hinten gerichteten Kindersitz gesichert werden. Kinder zwischen 6 Monaten und 4 Jahren (ca. 8 – max. 18 kg) müssen in einem nach hinten oder nach vorne gerichteten Kindersitz sitzen. Kinder zwischen 4 und 7 Jahren (ca. 14 – 26 kg) können in einem nach vorne gerichteten Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung befördert werden.
Kinder-/Babysitze dürfen nur auf Sitzen befestigt werden, die mit dem Fahrzeug-Rahmen verbunden sind. Eine Befestigung auf dem Mittelsitz der Fahrerkabine ist daher i.d.R. nicht möglich, da diese meist nur eine Verbindung zur Karosserie haben. Sitzerhöhungen können in der Regel dort befestigt werden, wo ein normaler Gurt vorhanden ist (3-Punkt- oder Hüftgurt). Es wird dringend davon abgeraten Kinder unter 145 cm oder 7 Jahren auf den Vordersitzen mitfahren zu lassen. Es ist nicht erlaubt deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, da diese nicht für Australien zertifiziert sind.
Der Kindersitz muss vom Mieter selbst angebracht und im Voraus gebucht werden. Bitte bei Buchung das Geburtsdatum, Gewicht und Größe des Kindes angeben. Der Fahrzeugmieter ist für das korrekte Installieren der Baby-/Kindersitze im Fahrzeug und die Einhaltung der vor Ort gültigen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern verantwortlich.

 

Fahrzeug

SitzerhöhungKinder-/BabysitzWeitere Informationen
HiTop

-

-

Es können keine Kindersitze angebracht werden.
Voyager

2

2

Es können insgesamt 2 Kinder-/Babysitze oder Sitzerhöhungen im hinteren Bereich angebracht werden.
Trailblazer

-

-

Es können keine Kindersitze angebracht werden.
Outback 4WD

2

2

Es können insgesamt 2 Kinder-/Babysitze oder Sitzerhöhungen auf der Rückbank angebracht werden.
Safari Auto 4WD

2

2

Es können insgesamt 2 Kinder-/Babysitze oder Sitzerhöhungen auf der Rückbank angebracht werden.
Maverick

-

-

Es können keine Kindersitze angebracht werden.

 

Technische Probleme:
Jegliche Probleme am/im Fahrzeug, einschließlich defekter Einrichtung, müssen unverzüglich bis spätestens 24 h nach Auftreten des Problems an BRITZ gemeldet werden. Sollte dies versäumt werden, erlöschen jegliche Erstattungsansprüche. Es steht ein 24 Stunden Notfallservice zur Verfügung.
Reparaturen bis zu einer Höhe von AUD 100,- können ohne Erlaubnis von BRITZ vorgenommen werden und werden bei Nichtverschulden des Mieters nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugabgabe zurückerstattet. Sollten die Reparaturkosten AUD 100,- übersteigen, so ist vorher das Einverständnis von BRITZ einzuholen.
Sollte nach einem technischen Defekt kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, so beschränkt sich die Haftung von BRITZ auf die Rückerstattung der verbleibenden Miettage.

Allgemeine Beschränkungen:
Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen BRITZ-Fahrzeugen.
Hunde und Katzen können mit Genehmigung bei Buchung und gegen einen Aufpreis mitgenommen werden (Preis lt. System). Bei Begleithunden entfällt dieser Aufpreis.

Umbuchung:

… vor Reiseantritt:
Änderungen einer bereits bestehenden Buchung vor Annahme des Fahrzeugs können zu einer Neuberechnung des Mietpreises am Tag der Änderung führen. Es wird die höhere Rate entweder zum Buchungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Änderung angewandt. Dies gilt für die Änderung der Fahrzeugkategorie, des Annahme-/Abgabedatums, der Annahme-/Abgabestation und bei Namensänderung sowie bei Sonderraten/Specials.

… nach Reiseantritt:
Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Genehmigung von Britz und je nach Verfügbarkeit möglich.
Der Aufpreis entspricht dem vor Ort gültigen Tagespreis und wird per Kreditkarte bezahlt. Sollte die Mietdauer eigenmächtig ohne Genehmigung von Britz verlängert werden, entstehen zusätzlich zum Tagesmietpreis weitere Kosten.
Eine Änderung der Abgabestation ist nur mit Genehmigung von Britz möglich und es fallen zusätzliche Kosten i.H.v. mind. AUD 750,- für die Rückführung des Fahrzeuges an. Evtl. Aufpreise für Einwegmieten sind nach Reiseantritt nicht erstattbar.

Stornierungsbedingungen:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises
  • bis 22 Tage vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises
  • bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises
  • bis   8 Tage vor Reiseantritt 60% des Gesamtpreises
  • bis   4 Tage vor Reiseantritt 70% des Gesamtpreises
  • bis   1 Tag vor Reiseantritt 80% des Gesamtpreises
  • am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

 

Bitte beachten:
Auf alle vor Ort zu zahlenden Kosten (z.B. Einwegmieten, Zusatzausstattung etc.) fallen ortsübliche Steuern & Gebühren an.
Bei den hier aufgeführten Bestimmungen handelt es sich um einen Auszug der Bestimmungen des Vermieters. Für Vollständigkeit kann nicht gehaftet werden. Bitte beachte die ausführlichen Vertragsunterlagen des Vermieters bei der Übernahme des Fahrzeugs. Alle Fahrzeugvermietungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen, Konditionen und Preisrichtlinien der einzelnen Fahrzeuganbieter zum Zeitpunkt der Buchung. Im Falle einer späteren Änderung gesetzlicher Bestimmungen, welche Auswirkungen auf die Bedingungen, Konditionen und Preise der Fahrzeuganbieter zur Folge haben, behält sich der einzelne Fahrzeuganbieter vor, die berichtigten Bedingungen, Konditionen und Preise entsprechend an den Mieter weiterzugeben.

Unternehmenssitz: Explorer World of Travel GmbH, Hüttenstraße 17, 40215 Düsseldorf 

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